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   KG, 25.09.2013 - (4) 121 Ss 147/13 (184/13)   

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https://dejure.org/2013,31961
KG, 25.09.2013 - (4) 121 Ss 147/13 (184/13) (https://dejure.org/2013,31961)
KG, Entscheidung vom 25.09.2013 - (4) 121 Ss 147/13 (184/13) (https://dejure.org/2013,31961)
KG, Entscheidung vom 25. September 2013 - (4) 121 Ss 147/13 (184/13) (https://dejure.org/2013,31961)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung der Bestellung eines Pflichtverteidigers in der Hauptverhandlung i.R.d. Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2; StPO § 338 Nr. 5; StPO § 147
    Pflichtverteidigerbeiordnung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Aussage-gegen-Ausage, dann Pflichtverteidiger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 16 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerbestellung für einen ausländischen Angeklagten

    Auszug aus KG, 25.09.2013 - 121 Ss 147/13
    Einem der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtigen - ausländischen - Angeklagten ist danach jedenfalls dann ein Verteidiger beizuordnen, wenn seine auf den sprachlichen Defiziten beruhende Behinderung der Verteidigungsmöglichkeiten durch die Hinzuziehung eines Dolmetschers in der Hauptverhandlung nicht völlig ausgeglichen werden kann (vgl. OLG Frankfurt, StV 2008, 291).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2009 - 3 Ws 271/09

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerbeiordnung bei Konstellation "Aussage gegen

    Auszug aus KG, 25.09.2013 - 121 Ss 147/13
    Dieser ist aber - auch nach der Neufassung des § 147 StPO - nur dem Verteidiger zugänglich, so dass in diesem Falle die Bestellung des Pflichtverteidigers unumgänglich ist (vgl. OLG Celle, NStZ 2009, 175; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2009, 207 m.w.Nachw.).
  • OLG Celle, 16.10.2008 - 1 Ws 517/08

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers für eine Berufung gegen

    Auszug aus KG, 25.09.2013 - 121 Ss 147/13
    Dieser ist aber - auch nach der Neufassung des § 147 StPO - nur dem Verteidiger zugänglich, so dass in diesem Falle die Bestellung des Pflichtverteidigers unumgänglich ist (vgl. OLG Celle, NStZ 2009, 175; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2009, 207 m.w.Nachw.).
  • LG Stuttgart, 27.04.2023 - 9 Qs 23/23

    Pflichtverteidiger, Unfähigkeit der Selbstverteidigung, nicht hinreichend

    Vielmehr kann in solchen Fällen nur dann von der Verteidigerbestellung abgesehen werden, wenn die Einschränkungen durch den Dolmetscher völlig ausgeglichen werden (KG, Beschluss vom 25. September 2013 - (4) 121 Ss 147/13; vgl. auch LG Bremen, Beschluss vom 28. Juni 2021 - 41 Qs 243/21).
  • AG Aachen, 08.12.2020 - 452 Ds 588/20
    Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation führt zur Schwierigkeit der Sachlage, wenn zu der Aussage des einzigen Belastungszeugen keine weiteren Indizien hinzukommen, aus denen auf die Richtigkeit der Angaben des Belastungszeugen geschlossen werden kann, so dass eine eingehende Glaubhaftigkeitsprüfung erforderlich ist (KG BeckRS 2013, 19704; OLG Celle StV 2009, 8; NStZ 2009, 175; in diese Richtung auch OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2009, 207; LG Hamburg BeckRS 2010, 20477; sa OLG Hamm NStZ-RR 2001, 107 (108); OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 176).
  • LG Karlsruhe, 14.11.2022 - 16 Qs 62/22

    Pflichtverteidiger, schwierige Sach- und Rechtslage, Beweisverwertungsverbot,

    Einen solchen Fall nimmt die Rechtsprechung an, wenn fraglich ist, ob ein Beweisergebnis einem Verwertungsverbot unterliegt (OLG Bremen DAR 2009, 710; LG Schweinfurt StV 2008, 462; LG Köln StV 2017, 173; Schmitt in Mey-er-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 140 Rn. 28), wenn es sich um Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen handelt (OLG Hamm BeckRS 2020, 21130; KG BeckRS 2013, 19704; OLG Cello StV 2009, 8; BeckOK StPO/Krawczyk, 45. Ed. 1.10.2022, StPO § 140 Rn. 29) oder wenn Sachverständigengutachten einzuholen und zu würdigen sind (LG Hamm StraFo 2002, 293; OLG Frankfurt a. M. StraFo 2003, 420; KG StV 1990, 298; BeckOK StPO/Krawczyk, a.a.O.).
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